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Wichtig!!!
...bei krankheitsbedingten Ausfall theoretische/praktische Fahrerlaubnisprüfung...
...der TÜV Nord verlangt ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, das die Prüfung aus gesundheitlichen Gründen nicht stattfinden kann/konnte!!!
(Krankschreibung/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung/Corona-Testergebnis reicht nicht aus!)
Bei Rückfragen/Beschwerden rufen Sie bitte direkt beim TÜV Nord in Münster, Herrn Bünker, Tel. 0251 1412257 an.